Gartenabfälle sind Abfälle und gehören nicht in die Landschaft
Abschnitte, Pflanzen oder Pflanzenteile aus dem Garten (Rasenschnitt, aus den Beeten, von der Hecke oder vom Gehölzrückschnitt) sind Abfälle und dürfen NICHT in der Natur abgelagert werden. Sie gehören auf den Komposthaufen im Garten, in die Tonne für Grünabfälle oder zum Recyclinghof zur Kompostierung. Leider werden immer wieder Gartenabfälle in der freien Natur illegal abgelagert.
Dabei kann die Ablagerung von Gartenabfällen in der Natur diese schädigen: An der Ablagerungsstelle und in der Umgebung werden die Pflanzen und Bodenorganismen erstickt. Die Abfälle zersetzen sich und setzen viel zu viele Nährstoffe frei, die zu einer Überdüngung der Standorte führen – Resultat ist dann das verstärkte Wachstum von z.B. Brennnesseln oder Brombeeren. Weiter können sich aus Gartenabfällen ortsfremde Pflanzen ansiedeln und die Natur vor Ort erheblich beeinträchtigen.
In einem Rundschreiben wurden die Anwohner in der Umgebung daran erinnert, dass die Ablagerung von Gartenmüll in der Natur nicht zulässig ist. Da die Stiftung als Eigentümerin verpflichtet ist, ihre Flächen müllfrei zu halten, werden jetzt zusätzlich noch Hinweisschilder aufgestellt. Sollten die Ablagerungen weiter stattfinden, wird die Stiftung in Absprache mit den benachbarten Flächeneigentümern und dem Bezirk weitere Möglichkeiten suchen müssen, dies zu verhindern. Da kann dann auch die Sperrung von Wegen ein letztes Mittel sein. Wir hoffen nicht, dass das notwendig wird.
Gartenabfälle sind Abfälle und gehören nicht in die Landschaft